Blogartikel #1: Steht die Wartung und Inspektion bei einer freien Werkstatt meiner Herstellergarantie im Weg?
  • 7. November 2022
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Blogartikel #1: Steht die Wartung und Inspektion bei einer freien Werkstatt meiner Herstellergarantie im Weg?

In einem Urteil vom 25. September 2013 stellte der Bundesgerichtshof fest, dass Wartungsarbeiten, und hierzu zählt ebenfalls die Inspektion, die Garantie oder Gewährleistung nicht beeinträchtigen wenn sie in einer freien Kfz-Werkstatt durchgeführt werden.

Das Garantieunternehmen habe zwar ein berechtigtes Interesse daran, durch Auferlegung einer Wartungspflicht sein Eintrittsrisiko zu begrenzen. Dies rechtfertige aber nicht einen Verlust des Garantieanspruchs unabhängig davon, ob die Verletzung der Wartungspflicht hierfür ursächlich geworden sei.

Urteil des VIII. Zivilsenats vom 25.9.2013 – VIII ZR 206/12

Das Gericht stelle fest, dass die Garantie eine Leistung ist, die man zum Fahrzeug dazukauft und deshalb nicht an die Bedingung geknüpft sein darf, Wartungsarbeiten in einer Vertragswerkstatt durchführen zu lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein entsprechender Passus in den AGB auftaucht oder nicht – dieser wäre ohnehin hinfällig.

Das Urteil bezieht sich auf Gebrauchtwagen. Auch für Neufahrzeuge gilt im Prinzip: Die Wartung darf dort durchgeführt werden, wo der Kunde es wünscht. Empfehlenswert ist es laut Automobilverbänden auf der Rechnung den Zusatz vermerken zu lassen, dass die Wartung nach Herstellervorgaben durchgeführt wurde. 

Wir empfehlen Ihnen allerdings, Ihr Neufahrzeug in den ersten beiden Jahren bei einer Vertragswerkstatt warten zu lassen um zu verhindern, dass der Hersteller Ihnen Kulanzleistungen verweigert. Im Anschluss daran sind wir sicherlich der richtige Ansprechpartner für Sie und Ihr Fahrzeug.

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